AGB
1. Geltungsbereich
1.1 Die Firma MIWA-Design (nachfolgend Dienstleister genannt) erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Soweit Domainnamen Gegenstand dieses Vertrages sind, gelten ergänzend die Registrierungsbedingungen der jeweils zuständigen Registrierungsstelle.
1.2 Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Dienstleister diese dem Kunden schriftlich bestätigt.
1.3 Soweit der Kunde Kaufmann ist, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für zukünftige Geschäfte der Parteien, auch wenn diesbezüglich kein weiterer ausdrücklicher Hinweis erfolgt.
1.4 Der Dienstleister ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Änderungen werden dem Kunden angekündigt. Sie werden wirksam, sofern der Kunde ihnen nicht binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Widerspricht der Kunde fristgemäß, gelten für die mit diesem Kunden geschlossenen Verträge die bisherigen AGB des Dienstleisters unverändert bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin. Kündigt der Kunde nicht, verlängert sich der Vertrag automatisch und ab diesem Zeitpunkt gelten auch für diesen Vertrag die geänderten allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Der Vertrag kommt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung zustande, die vom Kunden zu unterzeichnen ist.
2.3 Der Dienstleister ist berechtigt, die Ausführung von Aufträgen abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder gegen das Interesse des Dienstleisters verstößt oder die Ausführung für den Dienstleister aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Die bereits erfolgte Annahme solcher Aufträge durch den Dienstleister schließt das Recht zur Ablehnung der Ausführung nach sachgerechter Prüfung nicht aus. Der Dienstleister kann die Ausführung insbesondere dann ablehnen, wenn der Kunde bereits mit fälligen Zahlungen im Verzug ist. Bei berechtigter Ablehnung behält der Provider den Anspruch auf das vereinbarte Entgelt unter Anrechnung ersparter Kosten.
3. Leistungsumfang, Verfügbarkeit
3.1 Der Umfang der vertraglichen Pflichten ergibt sich aus dem individuellen Vertrag oder der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Dienstleister. Kostenlose Leistungen sowie über den vertraglichen Inhalt hinaus gewährte freiwillige, unentgeltliche Dienste und Leistungen können jederzeit ohne Begründung und Vorankündigung eingeschränkt oder eingestellt werden. Diesbezüglich bestehen keine Ansprüche des Kunden.
3.2 Für einige Dienstleistungen tritt der Dienstleister nur als Mittler auf, so dass der Dienstleister zwar seinen Einfluss gelten machen wird, Regressansprüche aber an die Zuständige Stellen durchgereicht werden, insbesondere dort wo der Dienstleister keinen Einfluss auf Verfügbarkeit und Durchführung hat.
4. Zusammenarbeit
4.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.
4.2 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen dem Dienstleister unverzüglich mitzuteilen.
4.3 Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.
4.4 Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht, Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
4.5 Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.
5. Domainregistrierung
5.1 Bei der Zuteilung einer Domain wird der Dienstleister lediglich als Vermittler tätig. Der Vertrag über die Domain kommt zwischen dem Kunden und der für die jeweilige Top-Level-Domain (TLD) zuständigen Registrierungsstelle zustande. Diesbezüglich gelten die Vergabebestimmungen der jeweils zuständigen Registrierstelle.
5.2 Der Kunde garantiert, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde den Provider, die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN), die Network Solutions Inc. (NSI), die DE-NIC sowie sonstige für die Registrierung zuständige Stellen und eingeschaltete Personen frei.
6. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
6.1 Der Kunde unterstützt den Dienstleister bei der Erfüllung seiner vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Daten und Bildmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird im Detail durch den Dienstleister hinsichtlich der von ihm zu erbringenden Leistungen eingehend instruiert.
6.2 Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, dem Dienstleister im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese dem Dienstleister umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalem Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass der Dienstleister die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.
6.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen und Dienste des Dienstleister sachgerecht zu nutzen und die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen.
6.4 Der Kunde verpflichtet sich, die vom Dienstleister zum Zwecke des Zugang zu dessen Diensten erhaltenen Passwörter streng geheim zu halten und den Dienstleister unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von dem Dienstleister nutzen, haftet der Kunde gegenüber dem Provider auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.
6.5 Erkennbare Mängel und Schäden an den vom Dienstleister bereitgestellten Leistungen sind unverzüglich anzuzeigen. Die durch die Überprüfung der Einrichtungen entstandenen Kosten sind vom Kunden zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag.
7. Termine
7.1 Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen. Sind keine konkreten Termine vereinbart, so bestimmt der Dienstleister den Projektzeitplan.
7.2 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat der Dienstleister nicht zu vertreten und berechtigen den Dienstleister, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der Dienstleister wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
8. Leistungsänderungen
8.1 Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von dem Dienstleister zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber dem Dienstleister äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann der Dienstleister von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen.
8.2 Der Dienstleister prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung, insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben werden. Erkennt der Dienstleister, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt der Dienstleister dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt der Dienstleister die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann.
8.3 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird der Dienstleister dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
8.4 Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.
8.5 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist.
8.6 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. Der Dienstleister wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.
8.7 Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien eine Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung des Dienstleisters berechnet.
8.8 Der Dienstleister ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Dienstleisters für den Kunden zumutbar ist.
9. Preise
9.1 Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Softwarekäufe, Photoshootings, Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen Dritter. Reisekosten werden nur ersetzt, wenn der Anreiseweg vom Sitz des Dienstleisters mehr als 30 Km beträgt. Die Reisezeit ist Arbeitszeit. Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Kunden weiterberechnet wird, kann der Dienstleister eine Handling Fee in Höhe von 50 Euro erheben.
9.2 Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, ohne der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Es besteht keine Mehrwertsteuerpflicht, da auf Grund der Kleinunternehmerregelung eine Befreiung von der Einbehaltung und Abführung der Umsatzsteuer besteht.
9.3 Der Dienstleister behält sich vor, die Preise jederzeit, unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist, zu ändern. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen.
10. Zahlungsbedingungen
10.1 Zahlungen sind generell nach Rechnungsstellung fällig.
10.2 Sonstige Entgelte, insbesondere einmalige Entgelte für bestimmte Bereitstellungen, sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig.
10.3 Alle Leistungen, Waren und Produkte bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum.
11. Zahlungsverzug
11.1 Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der Dienstleister vor, den gesamten für die Leistung vereinbarten Betrag als Abschlagszahlung zur Sicherstellung zu fordern.
12. Rechte
12.1 Der Dienstleister gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die jeweiligen Lizenzen der Software und die §§ 69 d und e UrhG.
12.2 Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten, wenn Lizenzrecht und Urheberrecht nicht ausdrücklich erlauben.
12.3 Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Der Dienstleister kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
13. Datenschutz
13.1 Der Dienstleister weist hiermit gemäß § 33 Abs.1 Bundesdatenschutzgesetz und § 3 Abs. 5 Teledienstdatenschutzgesetz darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden. Der Provider weist des weiteren darauf hin, dass die Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung an die an der Registrierung beteiligten Dritten übermittelt und im üblichen Umfang zur Identifizierung des Inhabers der Domain veröffentlicht werden, einschließlich der öffentlichen Abfragemöglichkeit in so genannten Whois-Datenbanken.
13.2 Der Dienstleister darf auf der Grundlage des Teledienstdatenschutzgesetzes bzw. den jeweils geltenden spezifischen Datenschutzregelungen personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Durchführung des jeweiligen Vertragsverhältnisses (d.h. für die Begründung, evtl. Änderungen und inhaltliche Ausgestaltung) notwendig ist.
14. Haftung des Dienstleisters auf Schadensersatz
14.1 Der Dienstleister haftet für etwaige Schäden nur, falls der Dienstleister eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Dienstleisters zurückzuführen ist.
14.2 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit oder Verzug der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Dienstleister als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Der Dienstleister haftet insbesondere nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden.
14.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf 100 EURO. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet der Dienstleister insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
14.4 Der Dienstleister ist für die Inhalte, die der Kunde bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Dienstleister nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte den Dienstleister wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Website resultieren, verpflichtet sich der Kunde, den Dienstleister von jeglicher Haftung freizustellen und dem Dienstleister die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
14.5 Vertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Dienstleister verjähren in einem Jahr ab Anspruchsentstehung, soweit nicht kürzere gesetzliche Verjährungsfristen bestehen.
14.6 Soweit Ansprüche aus §§ 1 und 4 Produkthaftungsgesetz bestehen, bleiben diese unberührt.
15. Sonstiges
15.1 Der Dienstleister darf den Kunden auf seiner Website oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Der Dienstleister darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Erfüllungsort ist Mettlach/Saarland.
16.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund der Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Mettlach/Saarland.
16.3 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.
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